04.04.2018 · Nachricht · Videokonferenz
Partei per Video zuschalten? Möglich, aber nicht verbindlich ...
| Eine praktische Sache: Hält sich der Mandant im Ausland auf, kann er nach § 128a ZPO in einer mündlichen Verhandlung oder Beweisaufnahme via Videokonferenz zugeschaltet werden. Dann muss er nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Häufig wird allerdings übersehen: Gerichte können, müssen diese technische Möglichkeit aber nicht zwingend anbieten. |
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