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  • 04.02.2022 · Nachricht · Vollmacht

    VR darf Maklervollmacht nicht als zu alt zurückweisen

    | Eigentlich ist die Sache klar: Eine Maklervollmacht gilt unbefristet und verfällt nicht, solange sie der Maklerkunde nicht widerruft. Dennoch gibt es nach wie vor einige VR, die eine Maklervollmacht als zu alt zurückweisen.  |