01.12.2007 | Aktuelle Gesetzgebung
Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes: Besserer Versicherungsschutz im Straßenverkehr
Am 9.11.07 hat der Bundesrat dem zweiten Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes zugestimmt. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Durch das Gesetz wird die Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.5.05 (sog. 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Wesentliche Punkte der Richtlinie sind allerdings bereits Bestandteil des geltenden deutschen Rechts, so dass eine Umsetzung insoweit nicht erforderlich ist. Hierunter fällt etwa die Einführung eines Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Kfz-HaftpflichtVR für alle Arten von Kraftfahrzeugunfällen, die Versicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden von Fußgängern, Radfahrern und anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern sowie die Versicherungsdeckung für vorübergehende Aufenthalte in anderen Mitgliedstaaten während der Laufzeit des Versicherungsvertrags.
Die Neuregelungen betreffen vor allem das Pflichtversicherungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz. Die Hauptregelungspunkte sind:
- Der Versicherungsschutz für einzelne Unfallopfer wird verbessert: Künftig wird die Mindestversicherungssumme bei Personenschäden nur noch für den gesamten Schadensfall gelten, die zusätzliche Deckelung für einzelne Unfallopfer entfällt. Die bisherige Summe von siebeneinhalb Millionen EUR pro Unfall wird beibehalten, kann aber künftig auch von einem einzelnen Unfallopfer ausgeschöpft werden. Bislang war sie für jedes einzelne Opfer auf 2,5 Millionen EUR begrenzt. Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden wird von 500.000 EUR auf eine Million EUR je Schadensfall angehoben.
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