01.07.2005 | Aktuelle Gesetzgebung
Musterklagengesetz für Kapitalanleger
Der Bundestag hat am 16.6.05 das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) beschlossen. Danach können gleichlaufende Schadenersatzklagen von Kapitalanlegern über ein Musterverfahren gebündelt werden. Die Ergebnisse dieses Musterverfahrens werden dann für die weiteren Klagen übernommen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, werden wir hierüber ausführlich berichten.
Voraussetzungen der Anwendung des Gesetzes
Liegen zumindest zehn individuelle Schadenersatzklagen mit gleichen Tatsachen- und Rechtsfragen vor, können diese in einem Musterverfahren gebündelt und einheitlich und ohne Rücksicht auf die sonst begründete sachliche Zuständigkeit vom Oberlandesgericht entschieden werden. Dabei sieht das Gesetz einen neuen ausschließlichen Gerichtsstand am Sitz des in Anspruch genommenen Unternehmens vor.
Besondere Vorteile für die Kapitalanleger
Die Vorteile der neuen Verfahrensordnung:
- erhebliche Beschleunigung, da nur eine Beweisaufnahme erforderlich,
- schnellere Rechtssicherheit auch für das beklagte Unternehmen,
- niedrigere Verfahrenskosten, die Kapitalanleger bei Unterliegen nur anteilig tragen muss,
- kein Auslagenvorschuss für Sachverständigengutachten.
Gesetz ist befristet
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