06.11.2008 | Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
Kündigung des Versicherungsvertrags durch Telefax-Schreiben: OK-Vermerk im Sendebericht
von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen
Ein Telefax des VN ist dem VR zugegangen, wenn die gesendeten technischen Signale vollständig im Telefaxgerät des VR angekommen sind und Anhaltspunkte dafür fehlen, dass ein ordnungsgemäßer Ausdruck des Schreibens aus vom VR nicht zu vertretenden Gründen gescheitert sein könnte. Das Vorliegen eines OK-Vermerks im Sendebericht belegt das Zustandekommen der Verbindung (OLG Karlsruhe 30.9.08, 12 U 65/08, n.rkr., Abruf-Nr. 083199). |
Sachverhalt
Der VN unterhielt bei dem VR eine private Krankenversicherung. Zum 1.1.07 wurde er als Angestellter in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Durch Telefax-Schreiben vom 17.12.06 – dessen Zugang ist streitig – kündigte er die private Versicherung unter Hinweis auf den Eintritt der Versicherungspflicht.
Das LG hat der Klage des VR auf Zahlung von Versicherungsbeiträgen für 2007 stattgegeben. Die Berufung des VN hatte Erfolg. Die Revision wurde zugelassen.
Entscheidungsgründe
Der VR hat infolge der wirksamen Kündigung des Vertrags keinen Anspruch auf Prämien für 2007. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist das Telefax-Schreiben des VN vom 17.12.06 dem VR am 18.12.06 gegen 1.46 Uhr zugegangen.
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