01.07.2006 | Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Bei Übertreibung keine Leistung
Übertreibt der VN seine Krankheit gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen und lässt sich deswegen nicht feststellen, ob der VN zu mindestens 50 Prozent in der Ausübung seines Berufes gehindert ist, gereicht dies dem beweispflichtigen VN zum Nachteil (OLG Frankfurt a.M. 17.6.05, 25 U 87/02, Abruf-Nr. 061748). |
Praxishinweis
Der Anwalt sollte ggf. darauf hinweisen, dass das starke Empfinden von Beeinträchtigungen keine Ursache in einem Täuschungsversuch hat, sondern selbst Folge der Krankheit/des Unfalls ist.
Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 113 | ID 94490