07.01.2009 | Kfz-Haftpflichtversicherung
Doppelter Regress gegen
Fahrer und VN bei Trunkenheitsfahrt?
von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen
Gestattet der VN einem anderen, das von ihm haftpflichtversicherte Kfz trotz Alkoholgenusses zu fahren und verursacht dieser einen Unfall mit Drittschaden, kann der VR den Regress gegen den Fahrer und den VN nur einmal geltend machen (AG Aachen 6.7.07, 11 C 125/07, Abruf-Nr. 084044). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Die Ehefrau des VN verursachte mit dem vom VN haftpflichtversicherten Kfz unter erheblichem Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall mit einem Drittschaden von über 10.000 EUR. Der VR nahm zunächst die Fahrerin in Höhe von 5.000 EUR in Regress. Darüber besteht eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Zusätzlich nimmt der VR auch den VN in Regress, der zur Unfallzeit als Beifahrer im Fahrzeug saß. Der VN habe zugelassen, dass seine Ehefrau in erkennbar angetrunkenem Zustand das Fahrzeug steuerte. Das AG hat die Klage des VR abgewiesen.
Zwar ist entschieden, dass eine zweifache Inanspruchnahme des VN nicht ausgeschlossen ist, wenn er Obliegenheitsverletzungen „vor“ und „im“ Versicherungsfall begeht. Dabei handelt es sich um Obliegenheitsverletzungen mit zwei Schutzrichtungen. Einmal soll der Eintritt des Versicherungsfalls verhindert, zum anderen das Aufklärungsinteresse des VR erfüllt werden.
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