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  • 07.05.2008 | Kfz-Kaskoversicherung

    Beweisanforderungen beim Rückforderungsanspruch des Versicherers

    von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen
    Fordert der VR die gezahlte Entschädigung unter Berufung auf Leistungsfreiheit wegen einer Obliegenheitsverletzung des VN nach dem Versicherungsfall zurück (hier: Falschangaben in der Schadenanzeige), hat der VR nicht nur den objektiven Tatbestand der Obliegenheitsverletzung, sondern auch das für die Leistungsfreiheit relevante Verschulden des VN zu beweisen. Die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 S. 1 VVG a.F. zulasten des VN gilt im Rückforderungsprozess nicht (OLG Stuttgart 28.2.08, 7 U 179/07, Abruf-Nr. 081291).

     

    Sachverhalt

    Der VR verlangt vom VN u.a. die Rückzahlung der aus der Teilkaskoversicherung gezahlten Entschädigung wegen angeblichen Diebstahls des versicherten Fahrzeugs.  

     

    In der Schadenanzeige hat der VN u.a. die Mitentwendung einer Radioanlage X angegeben. Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen wegen anderer Straftaten wurde diese Radioanlage später in der Wohnung des VN sichergestellt.  

     

    Der VR stützt den Rückforderungsanspruch auf zwei Gründe. Zum einen sei der Diebstahl fingiert. Zum anderen bestehe Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung durch Falschangaben des VN.