06.09.2010 | Kfz-Kaskoversicherung
Leistungsfreiheit des VR bei Angaben „ins Blaue“ zur Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs
von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen
Stellt der VN in der Schadenanzeige einen Sachverhalt (Laufleistung des Fahrzeugs) als feststehend dar, obwohl er darüber keine sichere Erkenntnis hat, macht er Angaben ins Blaue hinein in dem Bewusstsein, dass diese auch falsch sein können und handelt mit bedingtem Vorsatz (LG Berlin 14.1.10, 44 O 64/09, Abruf-Nr. 102631). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der VN verlangt vom VR aus der Teilkaskoversicherung Entschädigung wegen Diebstahls seines Motorrads. Der VR bestreitet den Eintritt des Versicherungsfalls und beruft sich auf Leistungsfreiheit wegen falscher Angaben des VN zur Laufleistung des Fahrzeugs.
Das LG hat die Klage abgewiesen.
Der VR ist wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit leistungsfrei. Der VN hat die Laufleistung des Motorrads in der Schadenanzeige mit 8.000 km statt tatsächlich 11.000 km angegeben. Dies stellt eine Abweichung von über 37 Prozent dar. Eine solche Abweichung ist erheblich.
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