07.02.2011 | Kurz berichtet
BUZ: Selbstständiges Beweisverfahren
bei unvollständig beschriebenem Berufsbild
Auch wenn das vom Antragsteller angegebene Berufsbild möglicherweise nur unvollständig beschrieben wurde und vom Antragsgegner (VR) bestritten wird, kann ein auf die Feststellung der Berufsunfähigkeit gerichtetes selbstständiges Beweisverfahren gleichwohl durchgeführt werden.
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem OLG Celle (18.10.10, 8 W 32/10, Abruf-Nr. 110318). Die Richter wiesen zwar darauf hin, dass bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit und den Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit abgestellt werden müsse. Bestreite der VR das vom VN aufgezeigte Berufsbild, falle dadurch jedoch nicht das rechtliche Interesse an der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens weg.
Hinweis: Eine Berufsunfähigkeit kann daher auch ohne vorherige Feststellung des konkreten Berufsbilds positiv festgestellt werden. Beispiel: schwerwiegende Erkrankungen, bei denen der VN an einer beruflichen Tätigkeit jeglicher Art gehindert ist, z.B. bei einer schweren depressiven Erkrankung.
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