09.11.2010 | Kurz berichtet
Gestaltung des Hinweises auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
Der im Antragsformular notwendige Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss in Schrifttyp und/oder -farbe hervorstechen und in räumlichem Zusammenhang mit den Gesundheitsfragen oder jedenfalls mit der Unterschriftenleiste stehen. Nur so genügt der Hinweis den Anforderungen an die „gesonderte Mitteilung in Textform“ nach § 19 Abs. 5 VVG. Hierauf wies noch einmal das LG Köln (14.7.10, 23 O 377/09, Abruf-Nr. 102556) hin.
Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 181 | ID 139948