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  • 09.06.2011 | Kurz berichtet

    Vergessener Endtermin einer befristeten Leistung im Tenor

    Wurde ein befristeter Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen zuerkannt, im Tenor aber kein Endtermin aufgenommen, kann dies mit der negativen Feststellungsklage nachträglich korrigiert werden (OLG Celle 10.3.11, 8 U 180/10, Abruf-Nr. 111789). Demgegenüber scheidet die Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage aus. Grund ist, dass das Erreichen eines Endtermins kein Umstand ist, der erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingetreten ist. Ist der Endtermin allerdings in den Entscheidungsgründen genannt, scheiden beide Möglichkeiten aus. In diesem Fall ist der Berichtigungsantrag nach § 319 ZPO der richtige Weg.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 91 | ID 145818