05.08.2011 | Kurz berichtet
Versicherungsvertrag: Kein Widerruf nach Kündigung
Hat ein VN seinen Versicherungsvertrag gekündigt, kann er den Vertrag nicht mehr widerrufen. Auf diese wichtige prozessuale Besonderheit hat das LG Köln (18.8.10, 26 S 39/09, Abruf-Nr. 112471) hingewiesen. Nach Ansicht der Richter stehen die beiden Gestaltungsrechte in einem Alternativverhältnis. Daher könnten beide nicht gleichzeitig ausgeübt werden.
Hinweis: Etwas anderes gilt beim Widerruf eines sittenwidrigen Versicherungsvertrags. Dort gilt aus Verbraucherschutzgründen eine Ausnahme. Grund ist, dass der Rückforderung von Leistungen, die zur Erfüllung eines sittenwidrigen Vertrags erbracht wurden, Vorschriften des Kondiktionsrechts entgegenstehen können. Es entspricht dem Schutzzweck der Widerrufsmöglichkeiten trotz eines solchen Ausschlusses den Widerruf zuzulassen (BGH VersR 10, 1226).