07.12.2010 | Kurz berichtet
Vertragsdauer: AGB dürfen aus begrenzter Dauer keinen unbegrenzten Vertrag machen
Das AG Meldorf (26.10.10, 81 C 834/10, Abruf-Nr. 103684) hat klargestellt, dass ein VN nicht damit rechnen muss, dass ein mit begrenzter Vertragsdauer abgeschlossener Versicherungsvertrag durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zu einem zeitlich unbefristeten Vertrag wird.
Die Entscheidung macht deutlich, dass es als eindeutige Festlegung einer bestimmten Vertragsdauer anzusehen sei, wenn der Versicherungsschein neben den wesentlichen Vereinbarungen über die vereinbarte Versicherung die Angabe enthalte, dass als „Ablauf“ der Versicherung ein bestimmter Tag vorgesehen sei. Sei so eine fest begrenzte Vertragsdauer ausdrücklich vereinbart worden, müsse der VN nicht damit rechnen, dass sich über die pauschal in Bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen praktisch eine entgegengesetzte Regelung ergebe, nämlich ein Vertrag mit unbegrenzter Dauer bei eingeschränkter Kündigungsmöglichkeit.