· Fachbeitrag · Kurz informiert
Benzinklausel: Kein Betrieb eines Kfz bei dreitägiger Betriebsruhe
| Das Merkmal „beim Betrieb eines Kfz“ i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG ist bei einer mehr als dreitägigen Betriebsruhe des in einer Werkstatt abgestellten Fahrzeugs nicht erfüllt. |
Das OLG Düsseldorf (14.9.10, I-1 U 6/10, Abruf-Nr. 103821) macht mit seiner Entscheidung deutlich, dass es bei der Anwendung der sog. Benzinklausel auch auf einen zeitlichen Aspekt ankommen kann. Ist der Wagen nämlich bereits seit drei Tagen abgestellt, kann ein Brand durch Kurzschluss nicht auf den letzten Betriebsvorgang zurückgeführt werden.
Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 145 | ID 28761230