01.06.2005 | Nachbarrecht
Wie kann sich der Nachbar gegen Sportlärm aus der Nachbarschaft zur Wehr setzen?
von RA Renata Susewind, Arnsberg
Das nachbarschaftliche Verhältnis kann durch bestimmte Freizeitaktivitäten, wie z.B. Sport gestört sein. Der Beitrag zeigt auf, wann und wie sich der Nachbar hiergegen wehren kann.
Anspruchsgrundlagen für Abwehransprüche
Als Anspruchsgrundlagen für einen nachbarrechtlichen Abwehranspruch kommen in Betracht:
- die §§ 1004, 906 BGB analog;
- der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch;
- ein Abwehranspruch aus den Grundrechten der Art. 2 Abs. 2 S. 1und Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG (BVerwG NJW 89, 1291).
Die öffentlich-rechtlichen Abwehransprüche können einschlägig sein, wenn die betreffende Anlage hoheitlicher Natur ist. Es ist jeweils eine situationsbezogene Abwägung vorzunehmen, die auf einen Ausgleich widerstreitender Interessen abzielt.
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