01.12.2006 | Private Krankenversicherung
Keine Linderung organisch bedingter Sterilität durch die Geburt eines oder mehrerer Kinder
1. Die Klage des VN auf Feststellung der Kostenerstattungspflicht seines VR für weitere Behandlungszyklen einer kombinierten IVF-/ICSI-Behandlung ist zulässig. |
2. Die Geburt von bereits einem oder zwei Kindern führt bei fortdauernder organisch bedingter Sterilität nicht dazu, dass für weitere Kinderwunschbehandlungen ein Versicherungsfall nicht mehr in Betracht kommt. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
In der ersten Entscheidung des BGH begehrte der klagende VN – der mit seiner Ehefrau bereits mit Hilfe künstlicher Befruchtung ein erstes Kind gezeugt hatte – die Feststellung, dass sein privater Krankenversicherer ihm die Kosten für vier weitere Behandlungszyklen einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) zu erstatten hat.
Der beklagte VR bestritt die Sterilität des Klägers. Im Übrigen wandte er ein, dass durch die Geburt des ersten Kindes dessen Krankheit gelindert sei.
Das OLG München als Vorinstanz wies die Klage ab. Durch die Geburt des ersten Kindes sei die Krankheitsfolge Kinderlosigkeit bereits gelindert. Den geplanten weiteren Behandlungen liege damit ein Versicherungsfall nicht mehr zugrunde.
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