Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2006 | Private Krankenversicherung

    Muss der Versicherer die Kosten für eine alternative Krebsbehandlung erstatten?

    von RiLG Dr. Sven Marlow, Berlin
    Keine Kostenerstattung für ECT-Galvanotherapie und Ney Tumorin bei Prostatakrebs im Jahre 2001 (OLG Köln 1.8.05, 5 U 48/05, Abruf-Nr. 061474).

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Der VN, der unter Prostatakrebs litt, begehrte von seinem privaten Krankheitskosten-VR die Erstattung von Kosten für eine 2001 begonnene ECT-Galvanotherapie und das Mittel Ney Tumorin.  

     

    Vom Gericht wurde er darauf hingewiesen, dass es beabsichtige, seine Berufung mangels Erfolgsaussicht zurückzuweisen. Er nahm daraufhin seine Berufung zurück.  

     

    Das OLG Köln verneinte einen Kostenerstattungsanspruch des VN für diese alternativmedizinischen Behandlungen. Sie seien im maßgebenden Zeitpunkt des Behandlungsbeginns im Jahre 2001 nicht i.S.v. § 4 Abs. 6 S. 2 1. Alt. MBKK ebenso Erfolg versprechend gewesen wie schulmedizinische Behandlungsmethoden. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens lagen die Heilungschancen im maßgebenden Zeitpunkt des Behandlungsbeginns im Jahr 2001 bei Anwendung etablierter schulmedizinischer Methoden bei 75 Prozent, während es zu diesem Zeitpunkt – anders als danach – keine gesicherten Erkenntnisse über die Erfolgsaussichten der ECT-Galvanotherapie und der Anwendung von Ney-Tumorin gab.