01.10.2005 | Versicherungsrecht
Vorsätzlich verursachte Unfälle: Was Vertreter des Geschädigten beachten müssen
Kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Schädiger einen Verkehrsunfall vorsätzlich verursacht hat, muss der Bevollmächtigte des Geschädigten sein Vorgehen hierauf ausrichten. Bietet es sich üblicherweise an, den Fahrer und den Halter des schädigenden Fahrzeugs sowie die hinter diesen stehende Pflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, muss die Klage in diesem Fall auf Fahrer und Halter beschränkt werden, da die Pflichtversicherung nach § 152 VVG auch im Außenverhältnis leistungsfrei sein kann. Der dahinter stehenden Pflichtversicherung darf allenfalls der Streit verkündet werden.
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