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  • 04.08.2008 | Versicherungsvertragsrecht

    § 12 Abs. 3 VVG a.F. und Rechtsschutzversicherung

    Gegenüber einer verfristet zugestellten Klage kann sich der VN nicht darauf berufen, dass er statt Prozesskostenhilfe zu beantragen, zunächst versucht hat Deckungsschutz in einer Rechtsschutzversicherung zu bekommen (OLG Karlsruhe 5.6.08, 19 U 76/07, Abruf-Nr. 082315).

     

    Praxishinweis

    Um die Frist des § 12 Abs. 3 VVG a.F. einzuhalten, hätte der VN nicht die Entscheidung des Rechtsschutz-VR abwarten dürfen. Er hätte die Klage fristgerecht einreichen müssen, ggf. zusammen mit einem PKH-Antrag.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 144 | ID 120891