· Fachbeitrag · Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz bei der Übernahme von Mandaten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
von Winfried Beyer, Berlin
| Die langfristigen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie werden nach Einschätzung von Wirtschaftsforschern zahlreiche Unternehmen treffen. Sie rechnen mit einer steigenden Anzahl von Unternehmensinsolvenzen. Wird ein Rechtsanwalt (in solchen Fällen) als Insolvenzverwalter eingesetzt, ist eine Überprüfung seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sehr zu empfehlen. In diesem Beitrag informieren wir, worauf es beim Versicherungsschutz für Insolvenzmandate ankommt. |
1. AVB-RSW regeln Haftung für Berufsversehen
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung (auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) für Rechtsanwälte sind alle anwaltlichen Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst:
- Dazu gehören die Tätigkeiten im Rahmen der Insolvenzordnung (InsO), z. B. als (vorläufiger) Insolvenzverwalter, Sonder-(insolvenz-)verwalter, Gläubigerausschussmitglied, Sachwalter und Treuhänder.
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