· Fachbeitrag · Betriebshaftpflichtversicherung
Traktor bleibt Traktor und Leihe ist Miete
| Wird im Versicherungsvertrag von „Leihe“ gesprochen, ist auch „Miete“ mitumfasst, da im Sprachgebrauch Leihe und Miete oft durcheinandergeworfen werden. Es ist kein Grund ersichtlich, Miete oder Leihe unterschiedlich zu behandeln. So entschied es das LG Münster. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Ein Landwirt mietete sich für 6 Wochen einen Traktor für die Maisernte. Er hatte beim VR einen Zusatzbaustein zu seiner Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Danach sind Zugmaschinen, die er sich bis zu 1 Monat „leiht“, über seine Haftpflichtversicherung gegen von ihm verursachte Beschädigungen versichert. Durch einen Fahrfehler kippte der Traktor 3 Wochen nach Mietbeginn um. Es entstand ein Schaden von 50.000 EUR. Der Traktor wurde sodann zurückgegeben. Der VR weigerte sich zu zahlen.
Das LG Münster verurteilte den VR, Versicherungsschutz zu gewähren (21.6.18, 115 O 169/17, Abruf-Nr. 203133). Es hielt die Argumente des VR sämtlich für nicht stichhaltig:
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