04.10.2023 · Nachricht · Haftpflichtversicherung
Benzinklausel: Selbstfahrende Erntemaschine
| Bei einer selbstfahrenden Erntemaschine (hier: Traubenvollernter) entfällt die Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers gemäß Teil B Nr. 11 Abs. 4 Hs. 1 AKB 1995 für Schadenersatzansprüche wegen Beschädigung mitgeführten Ernteguts, wenn sich die Arbeitsweise der Maschine insgesamt als Beförderung des Ernteguts darstellt. |
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