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  • · Nachricht · Haftpflichtversicherung

    Haftpflichtversicherungen für Hundehalter - Wenn Herrchen haften muss

    | Bisse, Stürze oder Sachbeschädigung: Hunde sind nicht nur niedlich, sondern können auch Schäden anrichten. In vielen Bundesländern ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung Pflicht. Wann sie greift, lesen Sie hier. |

     

    Schnell ist es passiert, der Hund reißt mit seinem Schwanz in der Wohnung der Freunde eine teure Vase zu Boden. Oder eine Passantin stürzt, erschrocken vom Bellen, vom Fahrrad und bricht sich ein Bein. Viele Unfälle sind möglich, gemein haben alle Konstellationen eines: Der Hundehalter muss für den Schaden aufkommen, den sein Hund anderen zufügt.

     

    Der Halter haftet dafür mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe - im schlimmsten Fall bis zum finanziellen Ruin. Hat er dagegen eine Hundehalterhaftpflicht, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden.

     

    Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung leistet bei

     

    • Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
    • Sachschäden (z. B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
    • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)

     

    Halter haftet unabhängig vom eigenen Verschulden für seinen Hund

    Von einem Hund kann potenziell eine Gefahr ausgehen. Deshalb gilt hier rechtlich die Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Halter automatisch für die Schäden verantwortlich ist, die sein Hund verursacht. Auch wenn er während der Entstehung des Schaden gar nicht anwesend war oder sich in jeglicher Hinsicht völlig korrekt verhalten hat, muss er finanziell für die Schäden aufkommen.

     

    Die Hundehalterhaftpflichtversicherung trägt die Kosten für alle Schäden, die der Hund anderen zugefügt hat. Vergleichbar einer privaten Haftpflichtversicherung kommt auch die Hunde-Police nicht für die eigenen Schäden auf. Das gilt, wenn etwa Familienmitglieder vom eigenen Hund verletzt werden. Rechtlich gesehen gelten sie nicht als Dritte, sondern werden wie der Halter behandelt. Wird ein Familienmitglied vom eigenen Hund gebissen, leistet nur die private Unfallversicherung.

     

    Hundehalter-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung

    Die Infografik des GDV zeigt, in welchen Bundesländern eine gesetzliche Versicherungspflicht für Hundehalter besteht.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Quelle: ID 42857231