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  • · Fachbeitrag · Haftpflichtversicherung

    Pedelecs: Wie sind sie versichert?

    | Pedelecs sind aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Sie werden vor allem gerne von älteren Menschen genutzt. Kommen nun aber altersbedingte Einschränkungen und die höhere Geschwindigkeit als beim Fahrrad zusammen, kann es schnell zu einem Unfall kommen. Aber welche Versicherung tritt im Schadensfall ein? Der Beitrag gibt einen Überblick. |

     

    Der richtige Versicherungsschutz hängt von der Geschwindigkeit des

    jeweiligen Modells ab.

     

    • Bei einem Großteil der Pedelecs handelt es sich um Räder mit einer elektrischen Tretunterstützung, die sich ab 25 Stundenkilometern abschalten. Diese Pedelecs sind den Fahrrädern gleichgestellt. Sie lassen sich ohne Zulassung, Führerschein und Versicherungskennzeichen fahren. Das Unfallrisiko ist meist in einer bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung kostenlos mit eingeschlossen. Hier kommt es auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an.

     

    • Andere Spielregeln gelten für Fahrer der schnellen S-Pedelecs, deren Motorunterstützung erst bei 45 Kilometern pro Stunde endet. Wer sich auf den Sattel eines S-Pedelecs setzt, muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse AM und eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Das dafür notwendige Versicherungskennzeichen gibt es direkt bei der Kfz-Versicherung.

     

     

    Nicht versichert sind generell E-Scooter, wie z.B. die beliebten Segway-Stehroller. Dabei handelt es sich um Elektroroller ohne Tretantrieb, welche wie ein Mofa per Gaszug beschleunigt werden.

     

    Besteht Unsicherheit darüber, ob ein Fahrrad mit Elektromotor über die Hausratversicherung bzw. Privat-Haftpflicht mitversichert ist oder eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich ist, sollten sich Radfahrer bei ihrem VR informieren, um im Schadenfall umfassend abgesichert zu sein.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 176 | ID 44113083