04.04.2019 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Haftung des Versicherungsmaklers bei Falschangaben des Kunden
| Ergeben sich für ihn keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Kunde Fragen zu seiner Gesundheit in einem Versicherungsantrag unvollständig oder falsch beantwortet, haftet der Versicherungsmakler nicht. |
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