· Fachbeitrag · Regress
Aufsichtspflichtige Eltern haften nicht für Badezimmer-Überschwemmung durch Kleinkind
| Überschwemmt ein dreijähriges Kind beim Toilettengang das Badezimmer, sind die aufsichtspflichtigen Eltern nicht haftbar. So entschied es das OLG Düsseldorf. |
Sachverhalt
Der dreieinhalbjährige Sohn war nach dem Zubettbringen unbemerkt wieder aufgestanden und zur Toilette gegangen. Dabei benutzte er solche Mengen Toilettenpapier, dass der Abfluss verstopfte. Zudem verhakte sich der schwergängige Spülknopf, sodass ununterbrochen Wasser nachlief. Es tropfte schließlich durch die Decke in die darunterliegende Wohnung. Der Wohngebäude-VR verlangt den aufgewandten Schadensbetrag von über 15.000 EUR zum Teil von der Mutter bzw. von ihrer Haftpflichtversicherung ersetzt. Sie hätte ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt.
Entscheidungsgründe
Das sah das OLG Düsseldorf anders (24.7.18, I-4 U 15/18, Abruf-Nr. 202868). Die Mutter habe ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. In einer geschlossenen Wohnung müsse ein Dreijähriger nicht unter ständiger Beobachtung stehen. Es sei ausreichend, wenn sich der Aufsichtspflichtige in Hörweite aufhalte.
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