10.08.2016 · Fachbeitrag · SGB II
Beiträge für Kfz-Haftpflichtversicherung können abgesetzt werden
| Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung vom Einkommen eines Grundsicherungsempfängers auch dann abzuziehen ist, wenn er lediglich Halter und nicht Eigentümer des Fahrzeugs oder VN der Haftpflichtversicherung ist. Dadurch ist das Einkommen des Grundsicherungsempfängers nur noch in geringerer Höhe auf seinen Arbeitslosengeld II-(ALG II) Anspruch anzurechnen, der Auszahlungsbetrag des ALG II erhöht sich. |
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