· Fachbeitrag · Steuerrecht
Haftpflichtversicherung: So können Beiträge bei der Einkommensteuer abgesetzt werden
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Werden Beiträge für Haftpflichtversicherungen gezahlt, stellt sich auch die Frage, inwieweit die geleisteten Beiträge bei der Einkommensteuer Berücksichtigung finden können. Im Folgenden geben wir hierzu einen Überblick. In Betracht kommt entweder der Abzug als Sonderausgaben, als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben. |
1. Sonderausgaben
Bei einem möglichen Abzug als Sonderausgabe gilt:
a) Abzug als Sonderausgaben
Das Einkommensteuergesetz lässt für bestimmte private Ausgaben den Abzug als sogenannte Sonderausgaben (§ 10 EStG) zu. Voraussetzung ist, dass es sich dabei nicht um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt. Zu den Sonderausgaben zählen auch die Haftpflichtversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Diese sind sogenannte Vorsorgeaufwendungen.
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