· Fachbeitrag · Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
So bestimmt sich der Umfang der Haftpflichtversicherung für Immobilienmakler
| Soll der Umfang einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für einen Immobilienmakler bestimmt werden, ist zu berücksichtigen, dass das Maklerrecht weitestgehend dispositiv ist. Das Berufsbild des Maklers wird von besonderen Parteivereinbarungen bestimmt. Die sich an den konkreten Umständen des Einzelfalls orientierenden Nebenpflichten des Maklers sind insofern weit zu fassen. Hierauf wies das OLG Sachsen-Anhalt hin. |
Sachverhalt
Ein Immobilienmakler schloss mit einer Grundstücksgemeinschaft einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Er sollte in allen Fragen der Projektentwicklung des Objektes L. mit dem Ziel der Sanierung und des Verkaufs beraten und die komplette Abwicklung vornehmen. Er musste Verkaufsunterlagen erstellen, den Vertrieb übernehmen und Kunden beraten.
Nach dem Verkauf stellte sich heraus, dass die beworbene Sonderabschreibung nicht in der vorgesehenen Art und Weise möglich war. Einige der Käufer machten daher Schadenersatzansprüche wegen steuerlicher Nachteile geltend. Der Vermögensschadenshaftpflicht-VR des Immobilienmaklers hielt sich nicht für eintrittspflichtig. Der haftungsrelevante Verstoß gehöre nicht zur versicherten Tätigkeit eines Immobilienmaklers.
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