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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Bundesrat stimmt Änderungen bei Kfz-Haftpflicht nicht zu

    | Die vom Bundestag beschlossene Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht erhielten keine Zustimmung im Bundesrat ‒ sie können daher nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um über einen Kompromiss zu verhandeln. |

     

    Was der Bundestagsbeschluss vorsieht

    Mit dem Gesetz will der Bundestag eine EU-Richtlinie zur Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen umsetzen. Ab 1. Januar 2025 soll eine Versicherungspflicht für den Gebrauch von zulassungsfreien Arbeitsmaschinen SAM und Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h gelten. Bisher waren diese Geräte allgemein von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit.

     

    Insolvenzfonds zur Absicherung

    Ein Insolvenzfonds, den die in Deutschland zugelassenen Kfz-Haftpflichtversicherer finanzieren, soll künftig Verkehrsopfer auch bei Insolvenz des Kfz-Haftpflichtversicherers absichern. Er träte an die Stelle der bisherigen deutschen Entschädigung durch den Verein Verkehrsopferhilfe e.V.

     

    Der Bundestagsbeschluss will zudem die Schadensverlaufsbescheinigung der Versicherten harmonisieren und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer regeln.

     

    Quelle | Plenarsitzung des Bundesrates am 2.2.2024

    Quelle: ID 49900044