· Nachricht · Haftungsrecht
Geschobenes Pannenfahrzeug und Betriebsgefahr
| Wird ein durch eine Panne liegen gebliebenes Fahrzeug mit Muskelkraft geschoben und kommt es dabei zu einem Schaden, weil es auf abschüssiger Fläche außer Kontrolle gerät, ist das der Betriebsgefahr des Fahrzeugs zuzurechnen. |
So entschied es das AG Bremen (4.11.22, 3 C 184/20, Abruf-Nr. 232972). Auch der liegen gebliebene und fahruntüchtige Pkw ist so lange im Betrieb, als er Gefahren für den fließenden Verkehr hervorrufen kann (so schon BGH NJW 96, 2023).
Quelle: Ausgabe 04 / 2024 | Seite 55 | ID 49961582