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  • · Fachbeitrag · Kasko

    „Diskretes“ Chiptuning kostet den Versicherungsschutz

    | Hat der VN die Leistung des Fahrzeugs durch Eingriffe in die Motorsteuerungssoftware gesteigert, ohne den VR darüber zu informieren, kann der VR im Kaskofall vom Versicherungsvertrag zurücktreten. |

     

    Das hat das LG Bielefeld entschieden (8.6.15, 8 O 40/14, Abruf-Nr. 146362). Den Rücktrittsgrund sieht das LG darin, dass der VR bei Abschluss des Vertrags über das relevante Merkmal der Motorleistung getäuscht wurde: Eine höhere Motorleistung bedeute eine höhere Geschwindigkeit und damit ein höheres Unfallrisiko.

     

    PRAXISHINWEIS | Im Schadenfall muss der VR dann also nicht leisten. Hat eine Werkstatt bereits repariert, muss sie den offenen Betrag beim Auftraggeber (VN) einfordern.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2016 | Seite 73 | ID 43997782