· Fachbeitrag · Kasko
„Diskretes“ Chiptuning kostet den Versicherungsschutz
| Hat der VN die Leistung des Fahrzeugs durch Eingriffe in die Motorsteuerungssoftware gesteigert, ohne den VR darüber zu informieren, kann der VR im Kaskofall vom Versicherungsvertrag zurücktreten. |
Das hat das LG Bielefeld entschieden (8.6.15, 8 O 40/14, Abruf-Nr. 146362). Den Rücktrittsgrund sieht das LG darin, dass der VR bei Abschluss des Vertrags über das relevante Merkmal der Motorleistung getäuscht wurde: Eine höhere Motorleistung bedeute eine höhere Geschwindigkeit und damit ein höheres Unfallrisiko.
PRAXISHINWEIS | Im Schadenfall muss der VR dann also nicht leisten. Hat eine Werkstatt bereits repariert, muss sie den offenen Betrag beim Auftraggeber (VN) einfordern. |
Quelle: Ausgabe 05 / 2016 | Seite 73 | ID 43997782