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  • · Fachbeitrag · Kasko

    Heftiger Vollkasko-Unfallschaden am Elektrofahrzeug: Wer bezahlt die Sicherungsmaßnahmen?

    | Rund um die batterieelektrischen Fahrzeuge entstehen bei Unfallschäden immer wieder Fragen, die es in dieser Form bei den Verbrennerfahrzeugen nicht gab. Eine solche beschäftigt einen VK-Leser im Fall eines Vollkasko-Unfallschadens am Elektrofahrzeug. |

     

    Frage: An einem Fahrzeug war die Antriebsbatterie nach einem heftigen selbst verschuldeten Unfall zweifelsfrei als kritische Batterie einzustufen. Gemäß den Vorgaben des Herstellers, aber auch gemäß den Gefahrgutregeln aus der ADR Sondervorschrift 376 bestand wegen des Schadenbilds die Gefahr, dass sich die Batterie erhitzt und selbstentzündet. Die vorgeschriebene Maßnahme ist es dann, die Batterie vom Fahrzeug zu trennen und in einem sicheren Behältnis aufzubewahren. Nach Rücksprache mit dem Kunden und mit dessen Einverständnis hat die Werkstatt diese Arbeiten durchgeführt.

     

    Mit dem Vollkaskoversicherer wurde „Wiederbeschaffungswert minus Restwert“ abgerechnet. Die Übernahme der Kosten für die Sicherungsmaßnahmen lehnt der Vollkaskoversicherer aber ab. Der Mandant will sie auch nicht bezahlen, weil er nicht einsieht, versichert zu sein und dennoch auf Geld sitzenzubleiben, wo er doch im Interesse der Umwelt und damit der Allgemeinheit das politisch erwünschte Fahrzeug hatte.