· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Beweisvereitelung durch VR bei Kollision mit Fuchs
| Wenn der Teilkaskoversicherer ihm zur Laborprobe übersandte Wildhaare nach der Laborprobe vernichtet und das ihm ebenfalls übersandte Nummernschild gereinigt zurückgibt, begeht er eine Beweisvereitelung zulasten des VN. Dann muss der VR beweisen, dass der Wildschaden-Unfall sich nicht wie vom VN vorgetragen ereignet hat. |
So entschied es das OLG München (24.7.15, 10 U 3566/14, Abruf-Nr. 146009). Der VN war nach seinen Angaben mit einem Fuchs kollidiert und daraufhin von der Straße abgekommen. Der Gutachter des VR hatte nahe der Unfallstelle einen toten Fuchs gefunden. Dem hatte er Haare ausgerissen und diese gesichert. Als er das Fahrzeug besichtigte, fanden sich am Nummernschild auch Haare. Die Fuchshaare und das Nummernschild wurden dem VR für eine Laborprobe überlassen. Hier sollte geprüft werden, ob sie sich gegenseitig zuordnen lassen.
Mit folgenden Argumenten wollte sich der VR aus der Verantwortung winden, was ihm letztlich nicht gelang:
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