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  • 04.08.2021 · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    BGH: Auslegung Brutto/Netto im Restwertangebot

    | Bietet der vom Kasko-VR gefundene potenzielle Restwertkäufer in der Weise, dass er sowohl einen Netto- als auch einen Bruttobetrag nennt, ist per Auslegung zu ermitteln, welchen Betrag er einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten VN zahlen möchte. Wie diese Auslegung konkret zu erfolgen hat, hat der BGH für die Fälle klargestellt, in denen der VN das Fahrzeug teilrepariert behalten hat. |