· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Farbangleichung bei Kaskoschäden
| Auch bei Kaskoschäden wird ohne Unterlass um Kosten der Beilackierung gestritten. Da gibt es offenbar große Unsicherheiten, zumal noch immer aus alten Versionen der AKB-Musterbedingungen des GDV hergeleitet wird, der Kasko-VR müsse die Kosten nicht tragen. Dazu erreichte uns die Frage eines Lesers. |
Frage: Müssen die Kosten für die Beilackierung im Kaskofall übernommen werden? Im konkreten Fall ist das Fahrzeug in der Farbe Polar-Silber Metallic zwei Jahre und 30.000 km alt. Zur 100-Prozent-Wiederherstellung müssen nach Erneuerung der Tür aus sachverständiger Sicht der Kotflügel und die hintere Tür beilackiert werden. Was sagt hierzu die Rechtsprechung?
Antwort: Wie immer bei Kaskofragen fängt unsere Antwort mit den Worten an: Kaskorecht ist Vertragsrecht. Deshalb:
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