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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    Macht VR Einwände gegen Forderungshöhe geltend, muss er die Anwaltskosten des VN tragen

    | Ist die Haftung dem Grunde nach unstreitig und reguliert der VR trotz Mahnung des VN nicht vollständig, darf der VN anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die hierfür entstandenen Kosten muss der VR tragen. Das folgt aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart. |

     

    Sachverhalt

    Den Kaskoschaden (Windschutzscheibe) hatte das Autohaus zunächst im eigenen Namen aus abgetretenem Recht geltend gemacht. Der VR wollte nur einen Pauschalbetrag von 99 EUR zahlen. Nach dem zweiten Mahnschreiben mit Fristsetzung wurde der Fall an einen Rechtsanwalt abgegeben. Nach dem ersten anwaltlichen Schreiben regulierte der VR vollständig. Der VR weigerte sich jedoch, die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. Er begründete das damit, dass ihm angeblich das zweite voranwaltliche Mahnschreiben nicht zugegangen sei.

     

    Entscheidungsgründe

    Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte den VR, die Anwaltskosten zu übernehmen (28.12.18, 47 C 3458/18, Abruf-Nr. 206568). Es beruft sich dabei auf die ständige BGH-Rechtsprechung. Danach sind vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig, wenn die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts jedenfalls aus Sicht des Geschädigten zur Schadensbeseitigung erforderlich ist. Lediglich in einfach gelagerten Fällen muss der Geschädigte den Schaden selber geltend machen.