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  • · Nachricht · Kfz-Kaskoversicherung

    Verbringungskosten auch bei Kasko erstattungsfähig

    | Verbringungskosten sind auch in der Kaskoversicherung erforderliche Kosten der Reparatur und damit genauso erstattungsfähig wie bei Haftpflichtschäden, entschied das AG Coburg. |

     

    Diese Klarstellung traf das AG Coburg (15.11.19, 17 C 852/19, Abruf-Nr. 212573).Auf den ersten Blick irritiert bei dem Urteil, dass sich das Gericht bei einem Kaskoschaden auf die Haftpflichtschadenregelung aus § 249 BGB stützt. Das werden VR auch dagegen ins Feld führen.

     

    Doch das ist sachlich richtig, auch wenn es im Text des Urteils so nicht dargestellt wird. Denn nach der BGH-Rechtsprechung (11.11.15, IV ZR 426/14, Abruf-Nr. 145782), gilt: Das Haftpflichtschadenrecht ist auf Kaskothemen nicht direkt anwendbar. Es gilt stattdessen der Inhalt des Kaskovertrags. Enthält der Vertrag zur streitigen Position nichts, muss der Vertrag ausgelegt werden.