Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    Voraussetzungen einer wirksamen Anpassung von alten AVB an neues Recht gem. § 1 Abs. 3 EGVVG

    von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen

    • 1. Eine wirksame Vertragsanpassung gem. § 1 Abs. 3 EGVVG liegt nicht vor, wenn ein Schreiben des VR den VN alleine über die neue Gesetzeslage informiert, jedoch keine inhaltliche Änderung der vereinbarten Versicherungsbedingungen enthält.
    • 2. Aufklärungsobliegenheiten sollen dem VR sachgemäße Entschlüsse ermöglichen. Dies setzt aufseiten des VR ein Aufklärungsbedürfnis voraus. Ein solches fehlt, wenn der VR den erfragten Umstand bereits positiv kennt, weil er den vom VN verschwiegenen Vorschaden selbst reguliert hat. Leistungsfreiheit des VR kommt dann nicht in Betracht.

    (OLG Hamm 11.1.12, 20 U 64/11, Abruf-Nr. 121401)

    Sachverhalt

    Der VN nimmt den VR aus der Teilkaskoversicherung wegen des Diebstahls seines Pkw am 11.9.09 in Anspruch. Bei Abschluss des Vertrags sind die AKB 2005 vereinbart worden. Mit Rundschreiben aus September 2008 hat der VR sämtliche VN über die zum 1.1.09 in Kraft tretenden Änderungen des VVG informiert. Der VR hat sich auf Leistungsfreiheit wegen erheblicher Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls berufen. Außerdem sei er wegen Falschangaben des VN nach dem Versicherungsfall leistungsfrei.

     

    Das LG hat der Klage nach Abzug der Selbstbeteiligung von 150 EUR stattgegeben. Die Berufung des VR hatte keinen Erfolg.