· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Voraussetzungen einer wirksamen Anpassung von alten AVB an neues Recht gem. § 1 Abs. 3 EGVVG
von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen
(OLG Hamm 11.1.12, 20 U 64/11, Abruf-Nr. 121401) |
Sachverhalt
Der VN nimmt den VR aus der Teilkaskoversicherung wegen des Diebstahls seines Pkw am 11.9.09 in Anspruch. Bei Abschluss des Vertrags sind die AKB 2005 vereinbart worden. Mit Rundschreiben aus September 2008 hat der VR sämtliche VN über die zum 1.1.09 in Kraft tretenden Änderungen des VVG informiert. Der VR hat sich auf Leistungsfreiheit wegen erheblicher Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls berufen. Außerdem sei er wegen Falschangaben des VN nach dem Versicherungsfall leistungsfrei.
Das LG hat der Klage nach Abzug der Selbstbeteiligung von 150 EUR stattgegeben. Die Berufung des VR hatte keinen Erfolg.
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