03.11.2023 · Nachricht · Kfz-Kaskoversicherung
Vorschaden im Kaufvertrag, aber gegenüber VR verneint
| Im Zuge der Meldung eines Diebstahlschadens hat der VN den ihm beim Kauf vom Verkäufer offenbarten reparierten schweren Unfallschaden gegenüber dem Teilkasko-VR verneint. Weil ein reparierter Unfallschaden Einfluss auf den Wert eines Fahrzeugs hat, liegt darin nach Auffassung des OLG Bremen eine arglistige Täuschung, die den VR nach seinem Bedingungswerk, das inhaltlich insoweit mit § 28 VVG korrespondiert, leistungsfrei stellt. |
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