· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Vorschäden: VN hat Aufklärungspflicht und Beweislast für die Beseitigung
| Auch in der Kaskoversicherung trägt der VN die Beweislast für die Beseitigung von Vorschäden, sofern diese nicht eindeutig von den geltend gemachten Unfallschäden abgegrenzt werden können. Er hat zudem eine Aufklärungspflicht hinsichtlich bestehender, nicht reparierter Vorschäden. Der Beitrag zeigt, dass ihm dabei aber nicht jeder Schaden als bekannt unterstellt werden kann. Ihn trifft nicht in jedem Fall eine Obliegenheitsverletzung. |
1. Beweislast für Vorschäden trägt der VN
Der VN trägt die Beweislast für die Beseitigung von Vorschäden. Diese Klarstellung traf das OLG Dresden und verwies auf die herrschende Rechtsprechung (16.2.21, 4 U 1909/20, Abruf-Nr. 222845).
Übersicht / Beweislast für die Beseitigung von Vorschäden |
Auch in der Kaskoversicherung trägt der VN die Beweislast dafür, dass Vorschäden vor dem neuen Unfallereignis beseitigt wurden:
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