· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
VR trägt Beweislast für grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
| Die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche tatsächlichen Voraussetzungen einer auf die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls gestützten Leistungskürzung trägt der Kasko-VR. So entschied es das OLG Brandenburg. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der VN hatte mit seinem Pkw einen Unfall erlitten. Sein Kasko-VR berief sich darauf, dass der VN den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt habe. Er kürzte seine Leistung wegen (relativer) Fahruntüchtigkeit des VN zum Unfallzeitpunkt.
Die Klage des VN hatte vor dem OLG Brandenburg Erfolg (8.1.20, 11 U 197/18, Abruf-Nr. 216484). Die Voraussetzungen für einen Leistungsfall in der Vollkaskoversicherung (A.2.5.2 AKB) sind gegeben. Der Unfall und der wirtschaftliche Totalschaden am Pkw sind zwischen den Parteien unstrittig.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig