· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Werkstatt möchte Gutachter für Kaskoschaden am Kundenfahrzeug beauftragen ‒ geht das?
| Eine Werkstatt möchte einen Gutachter für den Kaskoschaden am Kundenfahrzeug beauftragen. VK geht der Frage nach, ob das geht. |
1. AKB-Klausel ist nur Kostenerstattungsklausel
Die Klausel in den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) „Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung“ (AKB), die ‒ soweit wir das übersehen ‒ von allen Gesellschaften übernommen wurde, lautet:
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Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben. |
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