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  • 10.11.2017 · Nachricht · Kfz-Pflichtversicherung

    Versicherungsschutz trotz entstempeltem Kfz-Kennzeichen

    | Die Strafbarkeit nach § 6 PflVG setzt voraus, dass ein Versicherungsvertrag entweder nicht abgeschlossen oder durch Kündigung, Rücktritt, Anfechtung oder in anderer Weise aufgelöst worden ist. Allein die Abmeldung des Kfz durch den Halter ist nicht ausreichend. Darauf hat das OLG Oldenburg noch einmal hingewiesen (16.6.17, 1 Ss 115/17, Abruf-Nr. 196687 ). |