· Nachricht · Kfz-Versicherung
Geteiltes Auto, voller Versicherungsschutz: Was beim Carsharing zu beachten ist
| Teilen statt besitzen - vier von fünf Deutschen kennen inzwischen Carsharing und fast jeder Zweite kann sich vorstellen, dieses Modell selbst zu nutzen. Kostenersparnis, Flexibilität und Umweltfreundlichkeit sind nur einige Gründe. Doch rund um das Thema tauchen auch immer wieder Fragen auf. CosmosDirekt erklärt, wie der Versicherungsschutz beim Carsharing geregelt ist. |
Im Durchschnitt wird ein Auto rund 23 Stunden am Tag nicht genutzt. Für alle, die pro Jahr weniger als 7.500 Kilometer zurücklegen, ist Carsharing daher meist kostengünstiger als ein Privatwagen "- bis zu 1.000 Euro können laut Stiftung Warentest so gespart werden (1). Wie eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt zeigt, können sich 44 Prozent der Deutschen vorstellen, künftig am Carsharing teilzunehmen. 82 Prozent haben immerhin schon mal davon gehört. Wer beim Carsharing mitmachen möchte, sollte wissen, wie der Versicherungsschutz geregelt ist. Frank Bärnhof, Kfz-Experte bei CosmosDirekt, gibt fünf wertvolle Tipps:
Tipp 1: Keine eigene Versicherung abschließen
In der Regel ist man über den Carsharing-Anbieter sowohl haftpflicht- als auch vollkaskoversichert. Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall, die Details zum Versicherungsschutz im Vertrag genau zu prüfen. Wer sich gegen ein eigenes Fahrzeug und für ein Teil- bzw. Gemeinschaftsauto entscheidet, kann seine bisherige Kfz-Versicherung nicht fürs Carsharing nutzen. Denn mit dem Verkauf des eigenen Fahrzeugs und einer Information der zuständigen Zulassungsbehörde endet die Versicherungspflicht automatisch. Ratsam ist es, auch den bisherigen Autoversicherer über den Verkauf zu informieren.
Tipp 2: Schadenfreiheitsrabatt sichern
Wer vom eigenen Auto zum Carsharing wechseln möchte, sollte zuvor mit seinem bisherigen Autoversicherer klären, ob der bereits erreichte Schadenfreiheitsrabatt auch weiterhin erhalten bleibt. Denn nur so profitiert man bei einem späteren Wechsel zum eigenen Auto von einem günstigen Kfz-Versicherungsbeitrag. Kunden, deren Fahrzeug auch zuvor bei CosmosDirekt versichert war, steigen einfach wieder bei der Schadenfreiheitsklasse ein, die sie schon vor dem Carsharing erreicht hatten.
Tipp 3: Höhe der Selbstbeteiligung prüfen
Hat der Carsharing-Nutzer den Unfall verursacht, greift die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung des Anbieters. Achtung: Für den Fall eines Kaskoschadens erheben viele Carsharing-Anbieter eine Selbstbeteiligung. Das heißt, der Unfallfahrer muss oft mehrere hundert Euro zuzahlen. Gegen eine Gebühr im Vorfeld lässt sich die Selbstbeteiligung aber meist senken.
Tipp 4: Unfall mit Fotos dokumentieren
Egal, ob Charsharing oder Privatwagen: Kommt es zu einem Unfall, sollten für eine reibungslose Schadenregulierung sowohl der Unfallort als auch die beteiligten Fahrzeuge fotografiert werden. Auch Detailfotos vom Schaden können später nützlich sein, genau wie eine Unfallskizze.
Tipp 5: Lenkrad nicht aus der Hand geben
In der Regel darf der Carsharing-Nutzer das Steuer nicht einfach einer anderen Person überlassen. Wer das vorhat, sollte zuvor genau die Vertragsbedingungen des Carsharing-Anbieters prüfen. Häufig besteht der Versicherungsschutz nur, wenn man selbst fährt.
Weiterführender Hinweis
- (1) Stiftung Warentest 2012, http://www.test.de/Carsharing-Neun-Carsharing-Flotten-im-Test-4446757-0/
QUELLE | http://www.cosmosdirekt.de/unternehmen/presse/versicherungstipps/carsharing.