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  • 05.07.2022 · Nachricht · Kfz-Versicherung

    Haftungsausschluss nach A.1.5.6 AKB 2015 greift nicht immer

    | Vermietet jemand ein Fahrzeug an eine Person (Firma), die hieran einen Schaden mit einem fremden Fahrzeug verursacht, welches bei einem Dritten gemietet und haftpflichtversichert ist, greift der Haftungsausschluss nach A.1.5.6 AKB 2015 nicht, weil nicht dasselbe Versicherungsvertragsverhältnis betroffen ist. Der Fahrer des fremden Fahrzeugs ist nicht mitversicherte Person im Verhältnis zum Vermieter oder Eigentümer. |