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Mein Auto, dein Auto: Das sollten Fahrzeugbesitzer beim Verleih des eigenen Wagens wissen
| Umzug, Familienausflug oder Spritztour - Gründe, das eigene Auto an Familienangehörige oder Freunde zu verleihen, gibt es viele. „Es wird schon nichts passieren“, lautet dabei häufig das Motto. Sind die weiteren Fahrer jedoch im Kfz-Versicherungsvertrag nicht eingetragen, kann es im Schadenfall schnell teuer werden. CosmosDirekt zeigt, was Autofahrer beachten müssen, wenn sie das eigene Fahrzeug verleihen. |
„Kann ich mal dein Auto haben?“ Für die meisten deutschen Autofahrer (83 Prozent) ist es kein Problem, auch den Partner, Verwandte oder enge Freunde mit dem eigenen Wagen fahren zu lassen. Jeder zehnte Fahrer (11 Prozent) gibt das Steuer gar nicht aus der Hand. Das ergab eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt (forsa-Umfrage unter 1.011 Autonutzern). Was es zu beachten gibt, wenn man andere hinters Steuer lässt, erklärt Roman Wagner, Kfz-Experte bei CosmosDirekt.
Zusätzliche Fahrer immer angeben
Generell empfiehlt es sich, alle Personen in den Kfz-Versicherungsvertrag aufzunehmen, die mit dem Wagen unterwegs sind. „Bereits beim Abschluss einer Autoversicherung sollte man daher überlegen, wer das Auto künftig nutzt. Hier kann zwischen verschiedenen Versicherungsvarianten gewählt werden“, so Wagner. Bei der Ermittlung des zu zahlenden Betrags spielt oft das Alter des jüngsten Fahrzeugnutzers eine Rolle. So fallen meist für Fahranfänger zwischen 18 und 24 Jahren höhere Beiträge an als für erfahrene Autofahrer.
Nachzahlung statt Vergünstigung
Ist im Kfz-Vertrag angegeben, dass das versicherte Fahrzeug ausschließlich von einer bestimmten Person genutzt wird, profitiert der Versicherungsnehmer von günstigeren Kfz-Beiträgen. Wird das Auto dann aber an jemand anderes verliehen, kann das teuer werden. Bei einem Unfall zahlt die Kfz-Haftpflicht zwar die Schäden, die einem Dritten entstanden sind. Der Versicherte muss jedoch im Anschluss die Beiträge nachzahlen, die er auf Grund der vertraglichen Vereinbarungen zuvor gespart hat. Zudem hat der Kfz-Versicherer die Möglichkeit, eine Vertragsstrafe zu erheben. Dies kann ein kompletter Jahresbeitrag sein. „Wer bei seiner Versicherung angibt, dass beliebige Fahrer das Auto nutzen dürfen, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite“, so Wagner.
Höherer Vollkasko-Beitrag nach einem Unfall
Verursacht ein nichteingetragener Fahrer mit einem geliehenen Auto einen Unfall, kommt die Vollkaskoversicherung für die Schäden am Fahrzeug auf - abzüglich einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Im Anschluss wird der Kfz-Versicherungsvertrag in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Der Versicherungsnehmer muss somit künftig einen höheren Vollkasko-Beitrag zahlen. „Problematisch wird es, wenn für das Auto gar kein Vollkasko-Schutz besteht“, sagt Kfz-Experte Wagner. „Ein Unfall kann dann zur echten Belastungsprobe für die Freundschaft werden. Denn auch die Privat-Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht.“