· Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
Muss VR Gutachtenkosten erstatten, die VN zum Nachweis seiner Unschuld aufgewendet hat?
| Ist unklar, ob ein Schaden durch den VN verursacht wurde, kann der VR gleichwohl - zulasten des VN - regulieren. Fraglich ist, ob der VR die Kosten für ein Sachverständigengutachten übernehmen muss, mit dem sich der VN entlasten will. |
Frage: Die VN hatte beim Einparken mit ihrem Pkw ein anderes Fahrzeug angestoßen. Da sie keinen Schaden feststellen konnte, fuhr sie weiter. Die Halterin des anderen Pkw erstattete Strafanzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Zwei Zeuginnen gaben an, dass die VN beim Ausparkvorgang den anderen Pkw mehrere Male touchiert und beschädigt habe. Daraufhin regulierte der Kfz-VR den angezeigten Schaden in Höhe von 985,78 EUR.
Die VN wollte sich aus Sorge um eine Beitrags-Höherstufung damit nicht abfinden. Sie ließ von einem Sachverständigen ein Gutachten erstellen. Das Gutachten ergab, dass der Schaden nicht von ihrem Fahrzeug herrühren konnte. Daraufhin verlangte die VN die Kosten für das Gutachten in Höhe von 1.277 EUR vom VR ersetzt. Sie ist der Meinung, dass der VR vor der Schadensregulierung verpflichtet gewesen wäre, selbst ein Gutachten einzuholen.
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