· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Verbringungskosten: erste Urteile zu Kaskofällen
| In die Kostenposition der Verbringungskosten haben sich einzelne VR so verbissen, dass es regelmäßig Urteile dazu gibt. Neben Altbekanntem gibt es auch immer wieder Neues zu berichten. Diesmal: erste Urteile zu Kaskofällen. |
1. Verbringungskosten auch bei Kaskofällen erforderliche Reparaturkosten
Bei Kaskoschäden kommt es für die Erstattung der Verbringungskosten darauf an, was der VN und der Kasko-VR im Kaskovertrag vereinbart haben. Steht dort zu den Verbringungskosten nichts, gehören sie zu den „erforderlichen Kosten der Wiederherstellung“, deren Erstattung als Kern des Ganzen in jedem Kaskovertrag versprochen ist.
Das bestätigen nun zwei Urteile des AG Fürth. Die ordnen die Verbringungskosten den erforderlichen Reparaturkosten zu (AG Fürth 14.9.17, 340 C 1325/17, Abruf-Nr. 197672; 7.11.17, 310 C 1324/17, Abruf-Nr. 197651, eingesandt von Rechtsanwältin Stefanie Helzel, Nürnberg).
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